Immobilie verkaufen in Bochum
Wer in Bochum verkauft, findet die amtlichen Zahlen beim Gutachterausschuss der Stadt: Für 2025 wertete er 2.031 Kauffälle aus, sein Zwischenbericht zum 30. Juni 2026 zeigt die Preise nach Baujahr. Nicht selbst genutzter Wohnraum, der länger als sechs Monate leer steht, muss nach der Wohnraumschutzsatzung gemeldet werden; Käufer zahlen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer. Dahrendorff Immobilien verkauft klassisch oder entwickelt ein Verkaufskonzept, etwa mit Rückmiete oder Ankauf durch uns oder Investoren.
In Bochum prägen Mehrfamilienhäuser den Bestand: 75,4 Prozent der 200.117 Wohnungen lagen 2024 laut NRW.BANK in Mehrfamilienhäusern, nur 20,9 Prozent in Ein- und Zweifamilienhäusern. Zugleich wird hier viel gebaut: 2024 wurden 1.402 Wohnungen fertig, mehr als doppelt so viele wie im Zehnjahresmittel von 631. Die Einwohnerzahl ging nach Daten von IT.NRW in drei Jahren um 1,3 Prozent auf 358.676 zurück. Die Stadt selbst stuft die Versorgung mit Mietwohnungen trotzdem als besonders gefährdet ein und hat 2025 eine Wohnraumschutzsatzung beschlossen.
Was der Gutachterausschuss Bochum für 2025 und 2026 meldet
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bochum, Geschäftsstelle an der Hans-Böckler-Straße. Seinen jährlichen Grundstücksmarktbericht stellt er über BORIS.NRW bereit. Für das Berichtsjahr 2025 haben die Notare laut Gutachterausschuss 2.417 Kaufverträge übersandt, davon waren 2.031 für die Auswertung geeignet. Bei den übrigen lagen persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse vor, in der Mehrzahl Übertragungen im Rahmen einer vorweggenommenen Erbregelung.
Aktueller ist der Zwischenbericht zum 30. Juni 2026. Er versteht sich als Trendmeldung, ersetzt den Jahresbericht nicht, und seine Zahlen können sich durch spätere Auswertungen noch verschieben. Für das erste Halbjahr 2026 nennt er:
- 325 Millionen Euro Kaufpreissumme über alle Teilmärkte,
- 466 Verkäufe von Wohnungseigentum, damit der Teilmarkt mit den meisten Fällen,
- 91 Millionen Euro Umsatz mit Ein- und Zweifamilienhäusern, dem umsatzstärksten Teilmarkt,
- nur 67 geeignete Kauffälle bei unbebauten Grundstücken.
Besitzen Sie eine Wohnung aus den 1970er-Jahren, gehören Sie zur größten Gruppe: 114 der ausgewerteten Wohnungsverkäufe des Halbjahres betrafen dieses Baujahrzehnt, im Schnitt mit 77 Quadratmetern Wohnfläche.
Preise nach Baujahr und Bodenrichtwerte in Bochum
Der Zwischenbericht rechnet die Kaufpreise auf Normobjekte in mittlerer Lage um; diese entspricht derzeit einem Bodenrichtwertniveau von 400 Euro je Quadratmeter. So lässt sich die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ablesen:
- Eigentumswohnung, Baujahr 1970 bis 1979: 2.010 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, plus 6 Prozent,
- Eigentumswohnung, Baujahr 1980 bis 1989: 2.250 Euro, plus 12 Prozent,
- Eigentumswohnung, Baujahr 1950 bis 1959: 1.810 Euro, minus 4 Prozent,
- freistehendes Ein- oder Zweifamilienhaus, Baujahr 1950 bis 1974: 2.760 Euro, minus 5 Prozent,
- Doppel- und Reihenhäuser der Baujahre 1950 bis 1994: weitgehend unverändert.
Wohnungen aus den 1950er-Jahren bilden damit die günstigste Gruppe, oft mit kleinen Grundrissen von durchschnittlich 57 Quadratmetern. Freistehende Nachkriegshäuser gaben eher nach, Wohnungen der Baujahre 1970 bis 2009 legten durchweg zu. Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück rufen Sie kostenlos über BORIS.NRW ab; laut Gutachterausschuss werden die Werte jährlich zum Stichtag 1. Januar ermittelt und bekannt gemacht. Gerade bei einem älteren Haus auf großem Grundstück lohnt es sich, Boden- und Gebäudewert getrennt zu betrachten.
Grunderwerbsteuer und Mieterschutz: was in Bochum gilt
Käufer zahlen in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis, so die Finanzverwaltung NRW für alle seit 2015 beurkundeten Verträge. Ein Bochumer Reihenendhaus oder eine Doppelhaushälfte der Baujahre 1950 bis 1974 kostete im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich 401.000 Euro; darauf entfallen 26.065 Euro Steuer. Bei einer Wohnung aus den 1970er-Jahren zum Mittelwert von 159.000 Euro sind es 10.335 Euro. Diese Beträge muss ein Käufer zusätzlich zum Kaufpreis einplanen.
Die Mieterschutzverordnung NRW listet 57 Kommunen, Bochum gehört nicht dazu. Eine Mietpreisbremse für neue Mietverträge gibt es in Bochum deshalb nicht. Bei Erhöhungen im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren nach § 558 BGB. Wurde eine vermietete Wohnung in Eigentum umgewandelt und verkauft, kann sich der Erwerber nach § 577a BGB erst drei Jahre nach dem Kauf auf Eigenbedarf berufen. Für eine vermietete Bochumer Wohnung heißt das: Neben Kapitalanlegern kommen auch künftige Selbstnutzer als Käufer infrage, sofern sie diese Frist und die übrigen Voraussetzungen einer Kündigung akzeptieren. Ob eine Kündigung in Ihrem Fall möglich wäre, sollte rechtlich geprüft werden.
Leerstand melden: die Bochumer Wohnraumschutzsatzung
Seit 2025 gilt in Bochum eine Wohnraumschutzsatzung. Der Rat begründet sie damit, dass die Versorgung mit Mietwohnungen im Stadtgebiet besonders gefährdet ist. Laut FAQ der Stadt (Stand 4. August 2025) liegt eine Zweckentfremdung vor, wenn schützenswerter Wohnraum abgerissen werden soll oder länger als sechs Monate leer steht. Im Fokus stehen Wohnungen, die der Eigentümer nicht selbst nutzt; selbst bewohnte Eigenheime und Eigentumswohnungen sind ausgenommen.
Für Verkäufer wichtig:
- Die Sechsmonatsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des letzten Mietverhältnisses.
- Gemeldet werden muss auch ohne eigenes Verschulden; die Stadt nennt ausdrücklich Erbschaftsstreitigkeiten sowie Umbau und Sanierung.
- Eine fehlende oder verspätete Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit, ungenehmigter Leerstand oder Abriss kann mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Zuständig ist das Amt für Stadtplanung und Wohnen. Steht eine geerbte Mietwohnung leer, solange die Erbengemeinschaft über den Verkauf berät, sollte die Meldung früh erfolgen. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, ob ein zügiger Verkauf, ein Ankauf durch uns oder Investoren oder eines unserer Verkaufskonzepte der richtige Weg ist.
So helfen wir Verkäufern in Bochum
- Klassischer Verkauf: Bewertung, Exposé, geprüfte Interessenten, Begleitung bis zum Notar.
- Verkaufskonzepte: Wenn Finanzierung, Familie oder Wohnsituation es kompliziert machen, bauen wir einen eigenen Weg, etwa Kaufen und zurückmieten.
- Ankauf: Wir kaufen selbst oder mit Investoren aus unserem Netzwerk, egal wie groß das Objekt ist.
Häufige Fragen zum Verkauf in Bochum
Wo finde ich aktuelle Immobilienpreise für Bochum?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bochum veröffentlicht seinen jährlichen Grundstücksmarktbericht über BORIS.NRW. Aktuellere Trendzahlen enthält sein Zwischenbericht zum 30. Juni 2026, den Sie auf gars.nrw/bochum herunterladen können. Dort sind die Preise nach Baujahresklassen getrennt aufgeführt.
Gilt in Bochum die Mietpreisbremse?
Nein. Bochum steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW, die seit März 2025 für 57 Kommunen gilt. Für laufende Mietverhältnisse gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren. Einzelheiten zu Ihrem Mietvertrag sollten im Einzelfall geprüft werden.
Muss ich eine leerstehende Wohnung in Bochum der Stadt melden?
Ja, wenn es sich um nicht selbst genutzten Wohnraum handelt und der Leerstand absehbar länger als sechs Monate dauert. Das gilt nach der Wohnraumschutzsatzung auch bei Erbstreit oder Sanierung. Die Meldung geht an das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
Was kostet eine Eigentumswohnung in Bochum?
Das hängt stark vom Baujahr ab. Laut Zwischenbericht des Gutachterausschusses lag der Durchschnitt im ersten Halbjahr 2026 bei 1.630 Euro je Quadratmeter für Wohnungen der 1950er-Jahre, bei 1.970 Euro für die 1970er-Jahre und bei 3.920 Euro für Neubauten. Lage, Zustand und Vermietung verschieben den Wert Ihrer Wohnung deutlich.
Quellen (Stand 31.10.2026)
- GARS.NRW: Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bochum (Berichtszeitraum 2025)
- Gutachterausschuss Bochum: Zwischenbericht zur Kaufpreisauswertung zum 30.06.2026
- GARS.NRW: Bodenrichtwertauskunft Bochum
- BORIS.NRW: Informationssystem der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen
- Finanzverwaltung NRW: Grunderwerbsteuer, Wissenswertes beim Grundstücks- oder Immobilienkauf
- recht.nrw.de: Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW), Fassung vom 07.11.2025
- MHKBD NRW: Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 mit Anlage der 57 Kommunen
- § 558 BGB: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
- § 577a BGB: Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
- Stadt Bochum: Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung), 2025
- Stadt Bochum: FAQ zur Wohnraumschutzsatzung, Stand 04.08.2025
- NRW.BANK: Wohnungsmarktprofil Bochum 2025 (Februar 2026)