Umkehrhypothek und Immobilienverzehrkredit: Geld aus dem Haus, ohne zu verkaufen
7. November 2026

Mit einer Umkehrhypothek bekommen Sie Geld aus Ihrem Haus, ohne es zu verkaufen. Eine Bank oder ein anderer Kreditgeber zahlt Ihnen einen Einmalbetrag oder eine monatliche Rente, abgesichert über eine Grundschuld auf Ihrer Immobilie. Sie bleiben Eigentümer, wohnen weiter darin und zahlen zu Lebzeiten in der Regel weder Zinsen noch Tilgung. Abgerechnet wird erst nach dem Tod oder einem dauerhaften Auszug, meist aus dem Verkauf des Hauses durch die Erben. Der Preis dafür: Die Schuld wächst mit jedem Jahr, und das Erbe schrumpft entsprechend.
Diese Form der Immobilienrente ist in Deutschland selten, teuer und erklärungsbedürftig. Dieser Ratgeber zeigt, wie sie funktioniert, was sie rechtlich ist, was sie kostet und wie sie sich zu Verkauf mit Rückmiete, Leibrente und Teilverkauf verhält.
Das Wichtigste in Kürze
- Kredit statt Verkauf: Sie bleiben Eigentümer, die Immobilie dient als Sicherheit über eine Grundschuld.
- Keine laufenden Raten: Zinsen werden gestundet und der Schuld zugeschlagen, dadurch wächst sie mit Zinseszins.
- Nur ein Teil des Werts: Die Verbraucherzentrale rechnet mit einem Risikoabschlag von 50 Prozent, ausgezahlt wird deutlich weniger.
- Wenige Anbieter: Das Angebot in Deutschland ist klein, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Vergleichen lohnt sich.
Wie funktioniert eine Umkehrhypothek?
Der Name beschreibt die Richtung des Geldes. Bei einer normalen Baufinanzierung zahlen Sie Monat für Monat an die Bank und die Schuld sinkt. Bei der Umkehrhypothek zahlt die Bank an Sie, und die Schuld steigt.
Der Ablauf in vier Schritten:
- Bewertung: Der Kreditgeber lässt den Wert der Immobilie ermitteln und zieht einen Sicherheitsabschlag ab.
- Grundschuld: Zu seinen Gunsten wird eine Grundschuld ins Grundbuch eingetragen, das kostet Notar- und Grundbuchgebühren.
- Auszahlung: Sie erhalten einen Einmalbetrag, eine befristete oder eine lebenslange monatliche Zahlung, je nach Angebot auch eine Kreditlinie.
- Rückzahlung: Nach dem Tod oder einem dauerhaften Auszug, etwa ins Pflegeheim, wird die gesamte Schuld fällig. Die Erben lösen sie ab oder verkaufen das Haus und tilgen aus dem Erlös.
Weil Sie Eigentümer bleiben, tragen Sie weiter alle Kosten des Hauses: Grundsteuer, Versicherungen, Instandhaltung, Heizung und Dach. Der Kreditgeber wird in der Regel verlangen, dass die Immobilie in gutem Zustand bleibt, denn sie ist seine Sicherheit.
Umkehrhypothek oder Immobilienverzehrkredit: Was ist der Unterschied?
Im Alltag werden die Begriffe oft synonym verwendet, rechtlich lohnt sich eine Trennung. Das Gesetz kennt den Immobilienverzehrkreditvertrag in § 491 Abs. 3 Satz 4 BGB. Gemeint ist ein Vertrag, bei dem der Kreditgeber Einmal- oder regelmäßige Zahlungen leistet, dafür nur einen Anteil am künftigen Verkaufserlös oder ein Recht an der Wohnimmobilie erhält und eine Rückzahlung erst nach dem Tod des Verbrauchers verlangt, es sei denn, der Verbraucher verletzt den Vertrag.
Ein solcher Vertrag gilt nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht als Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Zugleich nimmt § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 BGB Immobilienverzehrkredite auch aus den Allgemein-Verbraucherdarlehen heraus. Nach unserem Verständnis greifen die besonderen Schutzregeln des Verbraucherkreditrechts, etwa umfangreiche vorvertragliche Informationen und das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehen, dann nicht oder nur eingeschränkt. Welche Rechte im Einzelfall gelten, sollte ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale am konkreten Vertrag prüfen.
Anders ist es bei Angeboten, die zwar als „Umkehrhypothek“ oder „Seniorenkredit“ vermarktet werden, aber eine feste Laufzeit haben oder vor dem Tod zurückzuzahlen sind. Sie sind in der Regel normale, grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit dem vollen Verbraucherschutz. Für Sie heißt das: Fragen Sie schriftlich nach, unter welche Vertragsart das Angebot fällt und wann die Schuld fällig werden kann.
Was kostet eine Umkehrhypothek?
Die Verbraucherzentrale bezeichnet das Produkt als relativ teuer, beim Zins wie bei den Gebühren. Der Grund: Der Kreditgeber weiß nicht, wie lange er warten muss, und trägt das Risiko, dass die Schuld am Ende den Hauswert übersteigt. Bei lebenslangen Zahlungen kommt oft eine Absicherung gegen ein langes Leben hinzu, die ebenfalls eingepreist wird.
Den größten Kostenfaktor sehen viele nicht auf den ersten Blick: den Zinseszins. Normalerweise ist eine im Voraus getroffene Vereinbarung, dass Zinsen wieder Zinsen tragen, nichtig (§ 248 Abs. 1 BGB). Kreditinstitute dürfen aber vereinbaren, dass nicht ausgezahlte Zinsen als neues verzinsliches Kapital gelten (§ 248 Abs. 2 BGB). Genau so arbeitet die Umkehrhypothek: Jeder gestundete Zins wird Teil der Schuld und im nächsten Jahr mitverzinst.
Rechenbeispiel (reine Annahme, kein Angebot): Ihr Haus ist 300.000 Euro wert. Sie lassen sich 80.000 Euro auf einmal auszahlen. Für Gutachten, Notar und Grundbuch der Grundschuld sowie eine Bearbeitungsgebühr nehmen wir zusammen 3.000 Euro an, die mitfinanziert werden. Die Startschuld liegt damit bei 83.000 Euro, der angenommene Zins bei 6 Prozent im Jahr, so wie im Beispiel der Verbraucherzentrale.
| Nach … Jahren | Schuld inklusive Zinseszins (gerundet) |
|---|---|
| 5 | 111.000 Euro |
| 10 | 148.600 Euro |
| 15 | 198.900 Euro |
| 20 | 266.200 Euro |
Bei 6 Prozent verdoppelt sich die Schuld nach etwa zwölf Jahren. Nach 20 Jahren wären rund 89 Prozent des heutigen Hauswerts aufgezehrt, sofern der Wert nicht steigt. Steigen die Immobilienpreise, bleibt mehr übrig, fallen sie, weniger. Das Risiko, dass die Restschuld den Hauswert übersteigt, trägt nach Darstellung der Verbraucherzentrale Hamburg der Kreditgeber. Wie weit die Haftung der Erben im Einzelfall reicht, steht im Vertrag und sollte vor der Unterschrift geklärt werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich jedes Angebot mit einer Tabelle über 10, 15 und 20 Jahre geben, mit allen Gebühren und dem Effektivzins. Prüfen Sie, ob der Zins für die ganze Laufzeit gilt oder nur für zehn Jahre festgeschrieben ist. Erst dann lässt sich die Umkehrhypothek ehrlich mit einem Verkauf vergleichen.
Wer bietet Umkehrhypotheken in Deutschland an?
Der Markt ist klein. Die Verbraucherzentrale NRW spricht Ende 2024 von kaum Anbietern und häufiger von speziellen Seniorenkrediten. Die Verbraucherzentrale Hamburg beobachtet im April 2026 nach Jahren praktisch ohne Angebote wieder etwas Bewegung. In Frage kommen vor allem einzelne Banken und Sparkassen sowie Versicherer, deren Angebote sich nach Verbraucherzentrale deutlich unterscheiden. Empfehlungen für einzelne Anbieter geben wir bewusst nicht. Fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach und holen Sie mindestens zwei Vergleichsangebote ein.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht, die Anbieter setzen eigene Grenzen. Die Verbraucherzentralen nennen als Zielgruppe Menschen im Rentenalter oder kurz davor. Je älter Sie sind, desto kürzer die erwartete Laufzeit und desto höher in der Regel die Auszahlung.
Typische Bedingungen sind:
- Die Immobilie ist weitgehend schuldenfrei, denn der Kreditgeber will an erster Stelle im Grundbuch stehen.
- Sie wird selbst bewohnt und ist in gutem Zustand.
- Lage und Wert gelten als stabil, manche Anbieter verlangen einen Mindestwert.
Wer noch einen laufenden Kredit hat, kann ihn mit der Auszahlung oft ablösen. Dann bleibt entsprechend weniger übrig. Welche Wege es bei einer Restschuld sonst gibt, zeigt unser Ratgeber Haus verkaufen trotz laufender Finanzierung.
Welche Risiken hat die Umkehrhypothek?
- Die Schuld wächst: Durch Zinseszins steigt sie Jahr für Jahr, auch wenn Sie keinen Cent mehr bekommen.
- Das Erbe schmilzt: Für Kinder bleibt am Ende oft nur ein kleiner Rest. Wer das Haus behalten will, muss die gesamte Schuld ablösen.
- Langes Leben: Bei befristeten Zahlungen stellt sich am Laufzeitende die Frage, wovon Sie dann leben. Bei lebenslangen Zahlungen wird diese Absicherung teuer bezahlt.
- Zinsanpassung: Ist der Zins nur zehn Jahre festgeschrieben, kann er danach steigen.
- Kosten des Hauses bleiben: Instandhaltung und Modernisierung tragen weiter Sie, und die Immobilie lässt sich nicht noch einmal beleihen.
- Pflichten im Vertrag: Verstöße, etwa gegen Instandhaltungs- oder Versicherungspflichten, können eine vorzeitige Kündigung erlauben.
Wie urteilen Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest?
Die Verbraucherzentrale hält die Umkehrhypothek für „einen ganz bestimmten Personenkreis“ für eine denkbare Lösung: ältere Eigentümer mit kleiner Rente, einer weitgehend schuldenfreien Immobilie und dem Wunsch, wohnen zu bleiben. Ob sie sich lohnt, lasse sich nicht pauschal sagen. Sie rät, vorher zu prüfen, ob ein Verkauf, ein Teilverkauf oder das Auflösen anderer Rücklagen besser passt. Stiftung Warentest kam schon 2009 zu einem nüchternen Urteil: Durch Zinsen, Gebühren und Pauschalen könne sich die Kreditschuld bereits nach zehn Jahren verdoppeln. Interessant sei die Umkehrhypothek vor allem für Eigentümer, die auf jeden Fall im Haus bleiben wollen und keine nahestehenden Erben haben, ein Verkauf solle immer als Alternative erwogen werden. 2012 sprach Finanztest von hohen Hürden bei Alter, Lage und Zustand der Immobilie. Ein aktueller Anbietervergleich von Finanztest lag uns zum Stand November 2026 nicht vor.
Welche Alternativen gibt es?
Alle Modelle verfolgen dasselbe Ziel: Geld aus dem Haus und weiter darin wohnen. Sie unterscheiden sich darin, wer Eigentümer ist und wer die Kosten trägt.
| Modell | Eigentum | Was Sie bekommen | Was Sie zahlen oder abgeben |
|---|---|---|---|
| Umkehrhypothek | bleibt bei Ihnen | Teil des Werts als Kredit | wachsende Schuld, Hauskosten |
| Verkauf und Rückmiete | geht vollständig über | Kaufpreis auf einmal | Miete, das Haus gehört Ihnen nicht mehr |
| Immobilien-Leibrente | geht über | Rente plus Wohnrecht | Eigentum, Wert abhängig von der Lebenserwartung |
| Teilverkauf | teilweise | Preis für einen Anteil | Nutzungsentgelt für den verkauften Teil |
| Klassischer Verkauf | geht über | voller Marktpreis | Auszug |
Beim Verkauf mit Rückmiete trägt der Käufer als Eigentümer Dach und Heizung, dafür zahlen Sie Miete. Bei der Leibrente oder dem Verkauf mit Wohnrecht sichert ein Recht im Grundbuch das Wohnen ab, was den Kaufpreis senkt. Welche Variante zu Ihnen passt, hängt von Alter, Gesundheit, Erben und Kapitalbedarf ab. Einen Überblick über diese Wege finden Sie unter Verkaufskonzepte, die Lage rund um Umzug und Pflege im Ratgeber Haus verkaufen im Alter.
Offen gesagt: Bei Verkauf und Rückmiete ist Dahrendorff Immobilien selbst Käufer und damit nicht neutral. Lassen Sie jedes Angebot, auch unseres, von der Verbraucherzentrale, einem Anwalt oder Ihrem Steuerberater prüfen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, Stand November 2026.
Die Grundlage jeder dieser Entscheidungen ist ein realistischer Wert Ihrer Immobilie. Einen ersten Anhaltspunkt bekommen Sie mit unserem kostenlosen Wert-Check.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer Umkehrhypothek monatlich etwas zurückzahlen?
Bei einer echten Umkehrhypothek nicht. Zinsen werden gestundet und der Schuld zugeschlagen, getilgt wird in der Regel erst nach dem Tod oder einem dauerhaften Auszug, meist aus dem Verkaufserlös. Verlangt ein Angebot laufende Zins- oder Tilgungsraten, handelt es sich nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht um eine echte Umkehrhypothek.
Wie viel Geld bekomme ich aus meinem Haus?
Deutlich weniger als den Verkehrswert. Die Verbraucherzentrale rechnet in einem fiktiven Beispiel mit einem Risikoabschlag von 50 Prozent: Bei 300.000 Euro Immobilienwert, 6 Prozent Zins und zehn Jahren Laufzeit blieben knapp 83.000 Euro als Einmalbetrag oder rund 900 Euro im Monat, und das noch vor Gebühren.
Was passiert mit dem Haus, wenn ich sterbe?
Sie bleiben bis dahin Eigentümer. Danach wird die aufgelaufene Schuld fällig. Die Erben können sie aus eigenem Geld ablösen und das Haus behalten oder es verkaufen und den Kredit aus dem Erlös tilgen. Was übrig bleibt, gehört den Erben.
Ist ein Immobilienverzehrkredit dasselbe wie eine Umkehrhypothek?
Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Rechtlich ist der Immobilienverzehrkredit in § 491 Abs. 3 BGB enger gefasst: Zurückgezahlt wird erst nach dem Tod, und der Kreditgeber erhält nur einen Anteil am künftigen Verkaufserlös oder ein Recht an der Immobilie. Ob ein Angebot darunter fällt, entscheidet, welche Verbraucherschutzregeln gelten. Dies ersetzt keine Rechtsberatung.
Für wen ist eine Umkehrhypothek eher nicht geeignet?
Für Eigentümer mit hoher Restschuld, für jüngere Senioren mit langer Lebenserwartung und für alle, denen es wichtig ist, das Haus möglichst ungeschmälert zu vererben. Wer nur kurzfristig Geld braucht, fährt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale NRW mit einem Verkauf oft besser.
Quellen
- § 491 BGB – Verbraucherdarlehensvertrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 3)
- § 248 BGB – Zinseszinsen
- Verbraucherzentrale: Umkehrhypothek und Leibrente – mietfrei im zuvor eigenen Haus wohnen (Stand 02.01.2025)
- Verbraucherzentrale NRW: Die Umkehrhypothek (Stand 16.12.2024)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Vor- und Nachteile der Umkehrhypothek (Stand 15.04.2026)
- Stiftung Warentest: Immobilienrente – Rente aus Stein hat ihren Preis (20.10.2009)
- Stiftung Warentest: Immobilienrente – Die Immobilie zu Geld machen und trotzdem darin wohnen bleiben (17.01.2012)