Spekulationssteuer-Rechner für Immobilien
Fällt beim Verkauf Ihrer Immobilie Steuer an, und wie viel ungefähr? Der Rechner prüft Zehnjahresfrist, Eigennutzung und Freigrenze nach § 23 EStG. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.
Grobe Orientierung, keine Steuerberatung. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Verluste aus anderen privaten Veräußerungen sind nicht berücksichtigt. Grundlage: § 23 EStG.
So rechnet der Rechner
Steuerpflichtig ist nur ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf. Maßgeblich sind die Daten der beiden notariellen Kaufverträge, nicht die Eintragung im Grundbuch. Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, verkauft in der Regel steuerfrei. Bleibt der Verkauf steuerpflichtig, zählt der Gewinn: Verkaufspreis minus Verkaufskosten minus Anschaffungskosten und Modernisierungen, wobei die bereits geltend gemachte Abschreibung die Anschaffungskosten mindert. Liegt der Gewinn unter 1.000 Euro im Jahr, bleibt er steuerfrei; ab 1.000 Euro ist er voll zu versteuern.
Mehr dazu, auch zu Erbe, Schenkung und Arbeitszimmer, lesen Sie in unserem Ratgeber Spekulationssteuer bei Immobilien. Wenn Sie überlegen, eine vermietete Wohnung vor Ablauf der Frist zu verkaufen, hilft der Ratgeber Vermietete Immobilie verkaufen.
Häufige Fragen
Wann fällt beim Hausverkauf Spekulationssteuer an?
Wenn zwischen Kauf und Verkauf (jeweils notarieller Vertrag) weniger als zehn Jahre liegen, die Immobilie nicht selbst bewohnt war und der Gewinn mindestens 1.000 Euro beträgt. Dann ist der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Muss ich bei einer selbst bewohnten Immobilie Spekulationssteuer zahlen?
In der Regel nicht. Steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie die Immobilie seit dem Kauf ausschließlich selbst bewohnt haben oder im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor. Im mittleren Jahr muss die Eigennutzung durchgehend sein, im ersten und im Verkaufsjahr genügt ein zusammenhängender Teil.
Gilt bei geerbten Immobilien eine neue Frist?
Nein. Erben übernehmen das Kaufdatum und die Anschaffungskosten der verstorbenen Person. Hat diese die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist Ihr Verkauf insoweit steuerfrei.