Heizkostenabrechnung falsch? Wie Mieter sich Hunderte Euro vom Vermieter zurückholen können
Es ist ein unscheinbarer Briefumschlag, der jedes Jahr Millionen Haushalten ins Haus flattert – und doch hat er es in sich. Die Betriebskostenabrechnung entscheidet darüber, ob Mieter nachzahlen müssen oder Geld zurückbekommen. Was viele nicht wissen: Mehr als jede zweite Abrechnung ist fehlerhaft. Besonders bei den Heizkosten summieren sich die Fehler schnell auf mehrere Hundert Euro. Mietervereine aus Düsseldorf, Hamburg und Köln schlagen Alarm. Ihre Auswertung zeigt: Falsche Verteilungsschlüssel, Rechenfehler und unzulässige Kosten sind keine Ausnahme, sondern die Regel. Wer seine Abrechnung ungeprüft akzeptiert, zahlt oft zu viel. Fristen kennen – und bares Geld sparen Vermieter haben bis zum 31. Dezember Zeit, die Betriebskosten für das Vorjahr abzurechnen. Kommt die Abrechnung verspätet, gilt eine klare Regel: Nachforderungen müssen dann nicht mehr gezahlt werden. Diese Frist ist für Mieter ein starkes Schutzinstrument – wird sie verpasst, ist die Rechnung rechtlich angreifbar. Heizkosten: Der häufigste Fehlerquell Besonders konfliktträchtig ist die Heizkostenabrechnung. Laut Sandra Duy, Expertin für energetische Sanierung beim Verbraucherportal Finanztip, gilt: „Rechnet der Vermieter Warmwasser und Heizung nicht verbrauchsabhängig ab, dürfen Mieter die Heizkosten pauschal um 15 Prozent kürzen.“ Das ist kein Entgegenkommen, sondern gesetzlich geregelt. Verbrauchsabhängige Abrechnung ist Pflicht – Ausnahmen gelten nur in sehr wenigen Sonderfällen. Welche Heizkosten darf der Vermieter überhaupt umlegen? Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Kostenarten: Grundkosten (verbrauchsunabhängig):Diese werden nach Wohnfläche verteilt. Dazu zählen unter anderem: Verbrauchskosten:Hierzu gehören Brennstoffe oder Wärmelieferungen. Diese Kosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Entscheidend ist das Verhältnis:Der Vermieter muss die Kosten mindestens zu 50 Prozent und höchstens zu 70 Prozent nach Verbrauch abrechnen. Alles außerhalb dieses Rahmens ist unzulässig. CO₂-Kosten: Ein häufiger, teurer Fehler Seit 2023 gilt eine neue gesetzliche Regelung: Die CO₂-Kosten beim Heizen müssen zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist der Anteil des Vermieters. Bei sehr ineffizienten Gebäuden müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten selbst tragen. Fehlt diese Aufschlüsselung oder ist sie unvollständig, dürfen Mieter die Heizkosten um weitere drei Prozent kürzen. Widerspruch einlegen – so gehen Sie richtig vor Entdecken Sie Fehler, sollten Sie handeln. Häufige Gründe für einen Widerspruch sind: Mieter haben ein Jahr Zeit, um der Abrechnung zu widersprechen – gerechnet ab Zustellung. Zudem dürfen Sie Einsicht in alle Belege verlangen. Wichtig:Eine Nachzahlung ist grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen fällig. Halten Sie sie für unberechtigt, können Sie: Liegt jedoch ein formeller Fehler vor – etwa ein falscher Abrechnungszeitraum oder fehlende Nachvollziehbarkeit – dürfen Sie die Zahlung komplett verweigern. Der Vermieter muss dann neu abrechnen. Die Heizkostenabrechnung ist kein lästiger Verwaltungsakt, sondern bares Geld. Wer sie sorgfältig prüft oder prüfen lässt, entdeckt häufig Fehler – und kann sich dreistellige Beträge zurückholen. Gerade in Zeiten hoher Energiepreise gilt: Nicht zahlen, ohne zu prüfen. Ein Widerspruch ist kein Konflikt, sondern Ihr gutes Recht – und oft der einfachste Weg zu mehr finanzieller Fairness im Mietverhältnis. Quelle: https://www.focus.de/immobilien/heizkostenabrechnung-falsch-so-holen-sie-sich-hunderte-euro-vom-vermieter-zurueck_879a6fc8-2250-43da-b541-7436e68f1191.html








