Bonität des Käufers prüfen: Sicher verkaufen in Ahlen
Ein unterschriebener Kaufvertrag ist noch kein Geld auf dem Konto. Genau hier scheitern in Ahlen mehr Hausverkäufe, als man denkt: Der Notartermin ist gelaufen, die Freude ist groß – und dann kommt die Finanzierung des Käufers doch nicht zustande. Der Verkauf verzögert sich um Monate, die Immobilie gilt am Markt als „verbrannt“, und auf den Kosten bleiben Sie erst einmal sitzen. Deshalb gehört die Bonitätsprüfung des Käufers beim Hausverkauf in Ahlen zu den wichtigsten Schritten überhaupt – und zwar bevor Sie zum Notar gehen, nicht danach. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Nachweise wirklich aussagekräftig sind, worin sich Finanzierungsbestätigung und Finanzierungszusage unterscheiden, was Sie als Verkäufer überhaupt verlangen dürfen – und wie wir als Makler vor Ort diese Prüfung für Sie übernehmen, ohne Kaufinteressenten vor den Kopf zu stoßen. Das Wichtigste in Kürze Prüfen Sie die Bonität vor dem Notartermin – danach ist es für einen sauberen Ausstieg zu spät. Der stärkste Nachweis ist die Finanzierungsbestätigung der Bank, die sich konkret auf Ihre Immobilie in Ahlen bezieht. Die Schufa-Datenkopie darf der Interessent kostenlos selbst anfordern – Sie dürfen sie nicht eigenmächtig abrufen. Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung im Kaufvertrag ist Ihre wichtigste Absicherung, falls doch nicht gezahlt wird. Warum die Bonitätsprüfung beim Hausverkauf in Ahlen über Erfolg oder Ärger entscheidet Weil ein geplatzter Kaufvertrag Sie Zeit, Geld und Verhandlungsposition kostet – und all das gleichzeitig. Solange nicht beurkundet ist, können beide Seiten ohne Angabe von Gründen aussteigen. Springt der Käufer erst nach dem Notartermin ab, weil seine Bank die Finanzierung doch nicht bewilligt, beginnt für Sie eine zähe Rückabwicklung: Fristsetzung, Rücktrittserklärung, im schlimmsten Fall Anwalt und Gericht. Die Notarkosten für den gescheiterten Vertrag fallen trotzdem an. Der wirtschaftliche Schaden ist aber oft der kleinere Teil. Der größere ist der Zeitverlust am Markt. Eine Immobilie in Ahlen, die nach drei Monaten wieder in den Portalen auftaucht, wird von Interessenten anders gelesen: „Da war doch was.“ Aus dieser Position heraus verhandeln Sie schlechter – und landen am Ende häufig unter dem Preis, den Sie beim ersten Anlauf mit einem soliden Käufer erzielt hätten. Hinzu kommt eine sehr menschliche Falle. Der Interessent, der am meisten bietet, wirkt zunächst am attraktivsten. Ohne Prüfung wissen Sie aber nicht, ob dieses Gebot durch eine Bank gedeckt ist oder nur ein Wunsch. Wir erleben es in Ahlen regelmäßig, dass das zweit- oder drittbeste Gebot das bessere Geschäft ist – weil es tatsächlich zum Notar kommt. Wie Sie einen realistischen Startpreis festlegen, lesen Sie in unserem Beitrag zum Angebotspreis beim Hausverkauf in Ahlen. Welche Nachweise sind wirklich aussagekräftig? Es gibt genau einen Nachweis, der zählt, und mehrere, die ihn ergänzen. Die Rangfolge ist eindeutig: 1. Die Finanzierungsbestätigung der Bank – der Goldstandard Mit der Finanzierungsbestätigung verpflichtet sich das Kreditinstitut des Käufers vorläufig zur Finanzierung. Entscheidend ist dabei ein Detail, das viele private Verkäufer übersehen: Die Bestätigung muss sich auf Ihre konkrete Immobilie beziehen – mit Adresse und Kaufpreis. Ein allgemeines Schreiben im Sinne von „Wir würden Herrn Müller grundsätzlich bis 400.000 Euro finanzieren“ ist eine unverbindliche Vorabeinschätzung und keine Sicherheit. Die Bank hat Ihr Objekt in diesem Fall nie bewertet und kann jederzeit zurückrudern, wenn ihr der Kaufpreis für das Haus zu hoch erscheint. Achten Sie zusätzlich auf das Datum. Eine Bestätigung, die vier Monate alt ist, sagt bei den heutigen Zinsbewegungen wenig aus. Wir bitten in der Regel um ein Dokument, das nicht älter als vier Wochen ist. 2. Eigenkapitalnachweis Rund 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises plus Kaufnebenkosten sollten aus Eigenmitteln kommen – bei einem Haus in Ahlen für 350.000 Euro sind das schnell 100.000 Euro und mehr. Ein Kontoauszug oder eine Depotübersicht (Beträge relevant, andere Umsätze dürfen geschwärzt sein) zeigt, ob dieses Geld tatsächlich vorhanden und verfügbar ist – und nicht in einem Bausparvertrag steckt, der erst 2029 zuteilungsreif wird. 3. Schufa-Datenkopie oder Bonitätsauskunft Sie als Verkäufer dürfen die Schufa-Daten eines Interessenten nicht selbst abrufen – dafür fehlt Ihnen die Berechtigung. Der Interessent kann seine Daten aber selbst anfordern und Ihnen vorlegen. Wichtig für die Fairness im Gespräch: Bei der Schufa heißt die kostenlose Variante „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO“ und ist gratis. Sie ist auf der Website allerdings gut versteckt, sodass viele Verbraucher versehentlich in kostenpflichtigen Angeboten landen – die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin. Wenn Sie einen Nachweis verlangen, weisen Sie fairerweise auf den kostenlosen Weg hin. 4. Einkommensnachweise Die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder – bei Selbstständigen – die letzten beiden Steuerbescheide runden das Bild ab. Sie sind vor allem dann relevant, wenn noch keine Finanzierungsbestätigung vorliegt und Sie einschätzen wollen, ob sich ein Termin bei der Bank überhaupt lohnt. Tipp aus Ahlen: Fragen Sie die Nachweise nie beim ersten Kontakt ab – das schreckt seriöse Interessenten ab und macht Sie unnötig zum Misstrauischen. Der richtige Moment ist unmittelbar nach der Besichtigung, wenn echtes Interesse besteht. Formulieren Sie es als Standard, nicht als Verdacht: „Wir bitten alle Interessenten vor der Reservierung um eine Finanzierungsbestätigung – das ist bei uns Teil des Ablaufs.“ So bleibt die Atmosphäre gut, und Sie bekommen trotzdem, was Sie brauchen. Finanzierungsbestätigung oder Finanzierungszusage – der Unterschied, der teuer wird Die beiden Begriffe klingen fast gleich, bedeuten aber Verschiedenes. Die Finanzierungsbestätigung ist eine vorläufige, meist unverbindliche Erklärung der Bank, dass sie das Vorhaben zu finanzieren gedenkt. Die Finanzierungszusage beziehungsweise der unterschriebene Darlehensvertrag ist die verbindliche Verpflichtung – sie liegt in der Praxis aber oft erst kurz vor oder sogar nach dem Notartermin vor, weil die Bank dafür den beurkundungsreifen Kaufvertragsentwurf sehen will. Daraus folgt für Sie ein realistischer Anspruch: Verlangen Sie vor der Reservierung eine objektbezogene Finanzierungsbestätigung, und lassen Sie sich vor dem Notartermin bestätigen, dass die Bank den Vertragsentwurf geprüft hat. Ein Käufer, dessen Bank den Entwurf bereits kennt und die Grundschuldbestellung vorbereitet, ist so sicher, wie es vor der Beurkundung überhaupt geht. Mehr zum Ablauf finden Sie in unserem Beitrag zum Notartermin beim Hausverkauf in Ahlen. Was Sie als Verkäufer verlangen dürfen – und was nicht Sie dürfen fragen, aber Sie dürfen nicht ermitteln. Das ist die kurze Fassung. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Interessenten, Ihnen Unterlagen vorzulegen
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